Motorflug Ausbildung Privatpilotenlizenzen PPL(A) und LAPL(A)
Beim Motorfliegen hat man bei uns die Wahl zwischen 2 Privatpiloten-Lizenzen, dem LAPL(A) und dem höherwertigen PPL(A) FCL. Der LAPL(A) hat geringere Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit und den Scheinerhalt, gilt aber nur im Bereich der EU und einigen angrenzenden Ländern. Es können auch keine weiterführenden Berechtigungen wie Instrumentenflug oder 2-Motoren Rating eingetragen werden. Geflogen werden dürfen Maschinen mit einem zulässigen Abfluggewicht bis 2000 kg, es dürfen aber nur max. 4 Personen an Bord sein. Beim PPL(A) sind dies mehr als 4 Personen und auch höhere Abfluggewichte sind möglich. Eine Erweiterung von LAPL(A) auf PPL(A) ist auch im Nachhinein jederzeit problemlos möglich.
Voraussetzungen
- Vollendetes 16. Lebensjahr, 17 bei Abschluss der Ausbildung
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (muss spätestens beim 1. Alleinflug vorliegen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister FAER
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Bei Minderjährigen die Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten
In unserer Flugschule besteht die Pilotenausbildung aus der praktischen Flugausbildung und der theoretischen Ausbildung. Die Form der theoretischen Ausbildung ist heute nicht mehr vorgeschrieben, wird bei uns im Verein aber meist in Form eines Kurses während des Winterhalbjahres durchgeführt. Zusätzlichist das Selbststudium mit Hilfe einer geeigneten Software oder ein Kompaktkurs beim Luftsport Landesverband in Bad Sobernheim notwendig.
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Flugleistung und Flugplanung
- Kommunikation
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebliche Verfahren
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Menschliches Leistungsvermögen
Abschluß der Theorieausbildung ist die Theorieprüfung. Sie wird im Multiple Choice Verfahren je Fachgebiet durchgeführt.
Die praktische Flugausbildung beinhaltet
- Technische Fluggeräteeinweisung
- mindestens 45 Flugstunden beim PPL(A) und 30 Stunden beim LAPL(A)
- Training von Flugmanövern
- Notlandeübungen
- Funknavigation (nur beim PPL(A))
Scheinerhalt
Grundsätzlich werden sowohl der PPL(A) als auch der LAPL(A) mit einer unbegrenzten Gültigkeit ausgestellt. Allerdings müssen, um die entsprechenden Berechtigungen auszuführen, also Fliegen zu dürfen, bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Beim PPL(A) muss das Rating alle zwei Jahre erneuert werden. Hierzu ist eine Gesamtflugzeit von 12 Stunden im Jahr vor der Verlängerung und ein Übungsflug mit Fluglehrer erfoderlich. Die Verlängerung wird vom Fluglehrer in die Lizenz eingetragen
Beim LAPL(A) sind ) ebenfalls 12 Stunden Flugzeit erforderlich, diese können aber über einen Zeitraum von 2 Jahren erbracht werden. Der Übungsflug mit Fluglehrer wird beim LAPL(A) im Flugbuch des Piloten dokumentiert.
Für beide Scheine ist ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich, wobei hier für den LAPL(A) geringere Anforderungen gelten. Außerdem muss nach dem Erhalt der LAPL(A) Lizenz zunächst eine Flugzeit von 10 Flugstunden alleine absolviert werden, bevor der Pilot Passagiere mitnehmen darf.